AGB

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I.
  1. Die Firma Immobilien-Partner Figge übt Nachweis- und Vermittlungstätigkeit als Grundstücks-, Geschäfts- und Hypothekenmakler aus, wobei auch die Tätigkeit für den anderen Vertragsteil gestattet ist.
II.
  1. Bei allen Angeboten ist Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten.
  2. Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind freibleibend nur für Selbstinteressenten bestimmt und streng vertraulich zu behandeln, sie dürfen ohne Erlaubnis der Firma Figge weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger eines Angebotes haftet für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen entstehen.
  3. Der Interessent ist ausdrücklich darüber informiert, dass er für den Fall der Kenntnis des Objektes bzw. des Eigentümers des Objektes diesen Umstand der Firma Figge unverzüglich schriftlich mitzuteilen hat. Erfolgt keine schriftliche Mitteilung, ist die Weitergabe der Informationen der Firma Figge aus diesem Exposé an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung der Provisionszahlung.
III.
  1. Der Vertragsabschluss über ein angebotenes Objekt ist unverzüglich unter Angabe von vollem Namen und bisheriger Anschrift des Vertragspartners schriftlich mitzuteilen.
  2. Die Provisionsrechnung erfolgt aufgrund des abgeschlossenen Vertrages und der im Angebot festgelegten Provision. Wird der Vertrag nicht vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den angesetzten Werten laut Angebot.
  3. Der Provisionsanspruch entsteht und wird fällig bei Abschluss eines Vertrages. Bei Geschäftskauf, Pacht und Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme des Objektes als Vertragsabschluss.
  4. Das Angebot ist nur für Sie bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Weitergabe verpflichtet zur Zahlung der Courtage, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss kommt.
  5. Wird Ihnen als Kaufinteressent ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern / Maklern Ihre Vorkenntnis über das Objekt sofort schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
IV.
  1. Durch Nachweis oder Vermittlung entstehen folgende Provisionen, sofern keine anderen Provisionen schriftlich vereinbart wurden:
  2. Bei Ver- und Ankauf von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie Wohnungseigentum entsteht eine vom Käufer zu zahlende eine Provision von 5,95 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Bei Wohnungsanmietung entsteht eine vom Mieter zu zahlende Provision von 2,38 Monatsmieten inkl.  gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  4. Bei Anmietung von Gewerberäumen entsteht eine vom Mieter zu zahlende Provision von 3,57 Monatsmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
V.
  1. Die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Bei Direktverhandlungen, soweit nicht anders vereinbart, ist auf uns Bezug zu nehmen und uns über das Ergebnis Nachricht zu geben. Soweit keine andere Regelung vereinbart ist, darf eine Innenbesichtigung nur im Einvernehmen mit uns und der Verkäuferseite erfolgen.
  2. Bei einem, nicht durch uns zustande gekommenen Vertragsabschluss behalten wir uns das Recht vor, durch Einsicht des Grundbuches Kenntnis über den neuen Eigentümer zu erlangen. Sollten wir einen vor Vertragsabschluss nachweislichen Kontakt des Käufers zum Objekt belegen können, erlischt unser Courtageanspruch nicht.
VI.
  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 26506 Norden.

 

Beschäftigte der Firma Immobilien-Partner Figge sind nicht berechtigt, Gelder und sonstige Vermögenswerte zur Verwahrung oder Weiterleitung an Dritte in Empfang zu nehmen oder Darlehenszusagen zu geben.