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Energieausweis

Im Jahr 2008 muss jeder Verkäufer oder Vermieter für seine Immobilie mit dem Energieausweis die Energieeffizienz seines Hauses nachweisen. Darauf haben Mieter und Käufer dann einen gesetzlichen Anspruch. Auch bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) immer ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

Muster eines Energieausweises

Sowohl für Eigentümer von selbstgenutzen Immobilien als auch für Vermieter bietet der Energieausweis eine Reihe von Vorteilen:

  1. Sowohl für den Käufer als auch für den Eigentümer wird der Verbrauch von Energie transparent gemacht. So kann bewertet werden, mit welchen Verbrauchskosten zu rechnen ist und ob Modernisierungsmaßnahmen erforderlich sind.
  2. Für Immobilienkäufer spielt der Energieverbrauch eines Hauses aufgrund der in der Vergangenheit stark gestiegenen Energiepreise eine immer größere Rolle bei der Kaufentscheidung. Umgekehrt bietet der Energieausweis Verkäufern die Möglichkeit, sich vor dem Käufer mit einem niedrigen Verbrauch zu profilieren. So kann ein höherer Verkaufspreis erzielt werden.
  3. Der Energiepass bietet eine einfache Möglichkeit, Einsparpotentiale zu finden, da durch die erhobenen Daten Schwachstellen (beispielsweise bei der Dämmung oder der Heizungstherme) aufgedeckt und diese anschließend behoben werden können.

Wir beraten Sie ausführlich und kompetent, wenn es um die Erstellung eines Energieausweises geht. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Gleichzeitig geben wir die Möglichkeit, bei konkretem Interesse an einer unserer Immobilien den Energieausweis des entsprechenden Objektes auf Anfrage an Sie weiterzugeben.